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Ich bin in Deutschland geboren, habe aber noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Darf ich zwei Pässe/Staatsangehörigkeiten besitzen?
Die Regelungen der Einbürgerung gelten unverändert. Wer eine ausländische Staatsangehörigkeit hat und im Wege der Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss grundsätzlich die andere Staatsangehörigkeit aufgeben.