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Ich besitze eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchte hier eingebürgert werden. Gilt die neue Regelung auch für mich?
Nein. Das ist nicht der Fall.
Die neue Regelung gilt nur für Deutsche, die durch Geburt in Deutschland bereits die deutsche und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (§§ 40 b und 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz).