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Weitere Informationen zur Prüfung der Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweise sind urkundliche Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie sind keine Ausweisdokumente, die der Identifizierung einer Person dienen wie zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass. Sie bestätigen, dass die Inhaberin oder der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Benötigt wird ein Staatsangehörigkeitsausweis immer dann, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte an den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gebunden sind, zum Beispiel:
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- Approbation einer Ärztin, eines Arztes, einer Apothekerin oder eines Apothekers,
- Aufnahme in den diplomatischen Dienst,
- Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr,
- Beantragung bestimmter Rentenzahlungen.
Für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro ???? an.