Weitere Informationen
Da Ihr Kind auch die Staatsangehörigkeit seiner Eltern erwirbt, ist es grundsätzlich notwendig, dass Sie es auch bei Ihrem zuständigen Heimatkonsulat anmelden. Wir empfehlen Ihnen im Interesse Ihrer Rechtssicherheit dies zeitnah zu veranlassen, da die Prüfung auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Sind Sie asylberechtigt, ist es empfehlenswert, sich vorher mit Ihrer zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen.
Die Anmeldung beim Standesamt ist nicht erforderlich. Die Prüfung auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt von Amts wegen. Wenn Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, werden Sie unaufgefordert darüber informiert.
Für die Prüfung auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland fallen keine Gebühren an.