Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
Ein Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter, die nicht miteinander verheiratet sind, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung, wenn es vor dem 1. Juli 1993 geboren ist und der Vater zum Zeitpunkt der Geburt Deutscher war. Das Kind muss sich zum Zeitpunkt der Erklärung seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und darf das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Benötigte Unterlagen:
-
-
-
Abstammungsurkunde des Kindes (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes)
-
Vaterschaftsanerkennung
-
Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Vaters
-
-
Die Erklärung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters sind vorzulegen.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung ist gebührenfrei.