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4. Urkundenaushändigung
Nachdem die Einbürgerungsurkunde fertiggestellt ist, werden Sie kontaktiert und ein Termin zur Einbürgerung vereinbart.
Vor der Aushändigung leisten Sie ein mündliches Bekenntnis auf das Grundgesetz in Form eines Eides.
Nach Ihrer Einbürgerung können Sie Ihren Personalausweis/deutschen Pass bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.