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Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen

Nr. 99089082007000

Volltext

In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. 

Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.

Verfahrensablauf

Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber

Zuständige Stelle

Waffenbehörde

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern