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Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen
Nr. 99089082007000Volltext
In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.
Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.
Verfahrensablauf
Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
Ansprechpunkt
Waffenbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 06.05.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern