Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen

Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Verlängerung der Abbruchgenehmigung für ein Denkmal beantragen

Nr. 99012128020001

Urheber

Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Ihnen liegt eine gültige Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage vor.
Die Antragsfrist wird eingehalten.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Kosten

mindestens EUR 50,00

Frist

Der Antrag ist vor dem Ablauf der Drei-Jahres-Frist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens ab.

Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.04.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern