Verlängerung der Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Nr. 99012076020002Urheber
Volltext
Eine Typengenehmigung für bauliche Anlagen, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens), kann verlängert werden.
Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Ihnen liegt eine gültige Typengenehmigung vor.
Die Antragsfrist wird eingehalten.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Kosten
1 bis 3 % des anrechenbaren Bauwertes
Frist
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein. Die Typengenehmigung gilt fünf Jahre und kann um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen.
Zuständige Stelle
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern, II 230
Ansprechpunkt
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern