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Parken: Gebührenfreies oder vergünstigtes Parken für emissionsarme Fahrzeuge beantragen
Nr. 99108072006000Urheber
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Volltext
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang keine landesweit einheitliche Regelung für gebührenfreies oder vergünstigtes Parken von emissionsarmen Fahrzeugen. Solche Vorteile werden von den Kommunen individuell über die örtlichen Parkgebühren- oder Sondernutzungssatzungen festgelegt.
Zuständige Stelle
Städte und Gemeinden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 23.03.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
KIM-Kommunalredaktion