Seiteninhalt
Abwassergebühr bezahlen
Nr. 99129107111000Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wer Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigt ist und an eine öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist oder in diese einleitet, ist zur Abwassergebühr verpflichtet.
Die konkreten Gebühren ergeben sich aus der örtlich zuständigen Abwassergebührensatzung, die in einer öffentlich Sitzung durch die jeweilige Stadtvertretung, Gemeindevertretung oder Verbandsversammlung beschlossen wurde.
Zuständige Stelle
Zweckverbände, Städte oder Gemeinden.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Satzung Ihres Zweckverbands, Stadt oder Gemeinde.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 23.03.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
KIM-Kommunalredaktion