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Abwassergebühr bezahlen

Nr. 99129107111000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wer Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigt ist und an eine öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist oder in diese einleitet, ist zur Abwassergebühr verpflichtet. 

Die konkreten Gebühren ergeben sich aus der örtlich zuständigen Abwassergebührensatzung, die in einer öffentlich Sitzung durch die jeweilige Stadtvertretung, Gemeindevertretung oder Verbandsversammlung beschlossen wurde. 

Zuständige Stelle

Zweckverbände, Städte oder Gemeinden.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Satzung Ihres Zweckverbands, Stadt oder Gemeinde.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

KIM-Kommunalredaktion