Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände von einer Kommune erwerben
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Volltext
Die Gemeinden, Landkreise und Städte können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie kommunale Grundstücke, Immobilien oder sonstige Vermögensgegenstände verkaufen wollen. Dabei ist zu beachten, dass eigene Grundstücke, Immobilien und sonstige Vermögensgegenstände aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die an einem Erwerb interessiert sind, können einfach Kontakt mit der zuständigen Kommune aufnehmen, der das Grundstück, die Immobilie oder der sonstige Vermögensgegenstand gehört.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Landkreise, Städte und Gemeinden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
KIM-Kommunalredaktion