Kinder- und jugendzahnärztliche Vorbeugeuntersuchungen
Maßnahmen zur Vorbeugung sind:
- die jährliche Reihenuntersuchung in Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Schulen
- die Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen
- die Begleitung von Projekten zum Thema Zahngesundheit
- Informationsveranstaltungen zur Zahngesundheit
- die Zahngesundheitsberichterstattung
Zielgruppe der zahnärztlichen Untersuchungen sind alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, sowie Schüler/-innen der Klassenstufen 1 bis 12.
Hinweise zur Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen:
Unter dem Begriff Zahnprophylaxe werden alle Maßnahmen zur Kariesvorbeugung zusammengefasst. Um die Kindergartenkinder und Schüler/-innen zu einem regelmäßigen Arztbesuch zu motivieren und gleichzeitig zu einem unbeschwerten Kontakt zum/zur Zahnarzt/-ärztin zu verhelfen (Angstabbau), werden sie durch Jugendzahnärzt/-innen in Kindergärten und Schulen betreut. Bei dem pädagogischen Angebot der Gruppenprophylaxe werden die Einrichtungen jährlich von zahnmedizinischem Personal besucht. Die Kinder und Schüler/-innen haben dann die Möglichkeit, in einer gewohnten Umgebung mit anderen Gleichaltrigen zu lernen. Ihnen werden Informationen zum Thema Zahnpflege und gesunde Ernährung vermittelt und an die Themen auf einer spielerischen Art und Weise herangeführt. Zum einen bekommen die Kin-der und Schüler/-innen die richtige Zahnputztechnik erläutert und zum anderen findet praktisches Zahnputztraining statt. Die Prophylaxe-Helferinnen beraten außerdem zur zahngesunden Ernährung, wodurch die Kinder und Schüler/-innen ein gesundes Essverhalten kennenlernen.
Die zahnärztliche Vorbeugeuntersuchung umfasst Karies, Parodontopathien, Mundhygiene und das Erkennen einer Fehlstellung der Zähne und Kiefer. Der Behandlungsbedarf wird per Mitteilungskarte an die Eltern übermittelt. Weiterhin sind die halbjährlichen Kontrolltermine in der Zahnarztpraxis sehr empfehlenswert.
Prophylaxe-Maßnahmen für Kinder sind freiwillig und kostenlos. Die Vorsorgemaßnahmen werden vom Verbund der gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Für die Gruppenprophylaxe ist eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigen erforderlich.
Hingegen ist die zahnärztliche Untersuchung an Schulen für alle Schüler/-innen verpflichtend (§ 58 Absatz 3 Schulgesetz M-V).