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Wald: Ausnahmegenehmigung zum Feuermachen im Wald oder am Waldrand beantragen
Nr. 99048024276000Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)