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Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung beantragen

Nr. 99048022276000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für:

  • Werbevorrichtungen, Plakate oder andere Zeichen im Wald
  • Anlage und Kennzeichnung von besitzüberschreitenden Rad- und Wanderwegen
  • das Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Pferden und Wildtieren in abgegrenzten Waldstücken oder in besonderen Gehegen
  • das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen im Wald
  • Sportveranstaltungen
  • sonstige Formen

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt