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Neuausstellung einer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen
Nr. 99080145001000Urheber
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- Neuausstellung einer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen
- Neuausstellung einer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung in Mecklenburg-Vorpommern
- Neuausstellung einer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung in Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Wenn Sie eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) besitzen, können Sie in folgenden Fällen eine Neuausstellung beantragen:
- Sie haben Ihre Pilotenlizenz verloren.
- Die Rückseite Ihrer Pilotenlizenz ist vollständig befüllt, sodass die Luftfahrtbehörde oder prüfende Personen keine weiteren Informationen eintragen können.
Auf der Rückseite der Pilotenlizenz ist Platz für verschiedene Vermerke, beispielsweise:
- Gültigkeitszeiträume, mit Datum sowie Unterschrift oder Stempel der prüfenden Person
Rechtsgrundlage(n)
- Anhang I FCL.015 a), ARA.FCL.220 a) 2., Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.015 a) 1. v), Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.015 a) 5., Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag zur Neuausstellung einer Pilotenlizenz
- gegebenenfalls Verlusterklärung
-
gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel Auszug aus dem persönlichen Flugbuch
Kosten
- gemäß Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
Gebühr: 35,00 EUR (Vorkasse: nein)
Voraussetzungen
-
Sie besitzen eine gültige Pilotenlizenz für
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)),
- Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)),
- Segelflugzeuge (SPL) oder
- Freiballone (BPL).
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 03.02.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern