»Mein (schwer-) behindertes (Pflege-) Kind wird 18. Was tun?«
Wenn Kinder volljährig werden ist das für Eltern und „Kinder“ stets ein Grund zum Feiern. Doch Freude über das Erreichte und Vorfreude auf das Kommende mischen sich für Eltern (schwer-)behinderter Kinder oft mit bangen Zukunftssorgen, besonders wenn das einstige Kind auch als Erwachsener nicht selbstständig in vollem Umfang für sich sorgen kann und dauerhaft Unterstützung braucht. Wer kommt nun für den Lebensunterhalt auf? Welche Wohnformen gibt es? Welche Beschäftigungsmöglichkeiten? Welche rechtlichen Regelungen sind zu beachten? Welche Anträge müssen gestellt werden? Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es für Eltern und junge Volljährige? Die Schulung will Eltern einen Überblick darüber geben, was sich für sie mit Beginn dieses neuen Lebensabschnitts ändert und wie man den Übergang gut vorbereitet.
| Wann: |
Dienstag, 18.10.2022, 10:00–12:00 Uhr |
| Wo: |
Caritas, Friedländer Str. 43, Anklam |
| Referent: |
Anke Schimansky, Beraterin der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, ABS gGmbH |