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Familienname: Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern beantragen

Nr. 99083001011004

Volltext

Bei der Bestimmung der Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es viele Möglichkeiten. Sie können den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Familiennamen Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin zum gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft oder Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht. Zudem besteht die Möglichkeit, einen aus den Namen beider Lebenspartner/ Lebenspartnerinnen gebildeten Doppelnamen zu bestimmen.

Wird ein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname bestimmt, kann der Lebenspartner/ die Lebenspartnerin, dessen/ deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen/ ihren Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, zum Beispiel wenn ein Lebenspartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 35,00 EUR (Vorkasse: nein)

Voraussetzungen

  • die vorherige Begründung einer Lebenspartnerschaft

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich beim Standesamt vor.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Lebenspartner/die Lebenspartnerin, dessen/deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen/ihren Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Urheber

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Das Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde, prüft die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung und stellt eine Urkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung aus.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern