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Pflegeperson: Beratung und Unterstützung bei sonderpädagogischer Vollzeitpflege in Anspruch nehmen

Nr. 99013039207000

Volltext

Pflegepersonen, die ein Kind oder eine/n Jugendliche/n im Rahmen der sonderpädagogischen Vollzeitpflege betreuen, können Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die besonderen Herausforderungen bei der Betreuung und Erziehung von Kindern oder Jugendlichen mit erhöhtem erzieherischem und/oder sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu bewältigen und die Stabilität des Pflegeverhältnisses zu sichern.

Die Beratung durch den Pflegekinderdienst richtet sich ausschließlich an die Pflegepersonen und bezieht sich auf alle Aspekte des Pflegeverhältnisses - insbesondere auf pädagogische, organisatorische und emotionale Fragestellungen im Pflegealltag. Durch eine kontinuierliche Begleitung sollen Pflegepersonen gestärkt, Belastungen frühzeitig erkannt und mögliche Krisen verhindert werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.

Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.

Urheber

Zuständige Stelle

  • örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) - Pflegekinderdienst
  • freier Träger der Jugendhilfe, soweit vom Jugendamt mit der Aufgabe betraut

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern