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Kosten
Die Gebühr beträgt 100,00 Euro.
Gemäß § 1 der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Pkt. 4 Verwaltungskostengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungskostengesetz - VwKostG M-V) ist eine Genehmigung für Gemeinden, Ämter, Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dienen, gebührenfrei.