Übermittlung von Daten
In bestimmtem Fällen ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald berechtigt beziehungsweise verpflichtet, Daten an Dritte zu übermitteln. Die Übermittlung ist aufgrund einer Übermittlungsbefugnis beziehungsweise aufgrund einer Einwilligung zulässig.
Dritter
Dritter kann eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde oder andere Stelle sein, die befugt sind, Daten zu verarbeiten.
Übermittlung an ein Drittland
Grundsätzlich erfolgt keine Übermittlung von Daten an ein Drittland (außerhalb der europäischen Union). Ist in Ausnahmefällen eine Übermittlung an ein Drittland erforderlich, wird dies streng nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung vorgenommen.