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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Wo und wie kann die bedarfsorientierte Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden?

Zuständig für die Bearbeitung ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald, das heißt:

    • der Antrag kann im Landkreis Vorpommern-Greifswald, im Sozialamt gestellt werden;
    • die Antragstellung ist auch in den Stadt- und Amtsverwaltungen unseres Landkreises möglich.