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Was ist Hilfe zum Lebensunterhalt und wer kann Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten?
Zum 01.01.2005 wurde die Hilfe zum Lebensunterhalt als 3. Kapitel in das neue Sozialhilferecht im SGBXII integriert.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die
- das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Personen nach dem SGBII leben
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine befristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten
- oder eine vorgezogene Altersrente erhalten und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.