Landkreis weist auf Aufstallungspflicht für Geflügelbestände über 500 Tieren hinEntsprechende Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Klassische Geflügelpest erlassen und veröffentlicht. Die Aufstallungspflicht tritt morgen (23.11.2021) in Kraft und betrifft sämtliche Geflügelhaltungen im Kreis mit einer Größe von über 500 Tieren. Wörtlich heißt es in der Allgemeinverfügung:
2. Die sofortige Vollziehung der Nummern 1 bis 6 der Allgemeinverfügung wird angeordnet, sofern die sofortige Vollziehung nicht bereits gemäß§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO i. V. m. § 37 TierGesG kraft Gesetzes gilt. 3. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Begründung: Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist örtlich und sachlich zuständig. Die Zuständigkeit des Landkreises Vorpommern-Greifswald ergibt sich aus § 1Abs. 1 und 2 Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz MV (TierGesGAG-MV) vom 4. Juli 2014. Diese Verfügung ist unter folgendem Link noch einmal vollständig nachzulesen: https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_4573_1.PDF?1637576628 |
| 22.11.2021 |
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