Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den Fachdienst Jugend wenden oder direkt an die gewünschte Tagespflegeperson oder Kindertageseinrichtung. Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt bzw. dem Fachdienst Jugend ebenfalls möglich.
Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können sie für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald, den Bereich des Amtes Landhagen, des Amtes Lubmin, des Amtes Peenetal-Loitz und des Amtes Jarmen-Tutow beim Eigenbetrieb "Hanse-Kinder" in Greifswald einen Antrag stellen. Für die Bereiche Anklam und Pasewalk erfolgt die Antragstellung beim Landkreis Vorpommern-Greifswald im Jugendamt am Standort Pasewalk.