Personalausweis: Änderung beantragen
Nr. 99008001011000Volltext
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.
Daten, die sich beispielsweise ändern können:
- Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
- Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
- Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
- Ausweisbehördenlandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (AuswBLVO M-V)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
- gegebenenfalls biometrisches Passfoto
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert.
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen.
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Personalausweisbehörde aufgenommen werden. Informieren Sie sich vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht.
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selbst angefertigte digitale Passbilder können nicht (mehr) verarbeitet werden.
Kosten
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 46,00 EUR (Vorkasse: ja) - Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 46,00 EUR (Vorkasse: ja) - Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 27,60 EUR (Vorkasse: ja) - Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 27,60 EUR (Vorkasse: ja) - Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde
Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja) - Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde
Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja) - Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: ja) - Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: ja) - Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja) - Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja) - Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja) - Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja) - Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein) - Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Zuschlag für die digitale Lichtbildaufnahme in der Behörde
Gebühr: EUR 6,00
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Urheber
Zuständige Stelle
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern (BMI)
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
10.03.2025Hinweise (Besonderheiten)
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.