Geimpfte und nachweislich genesene Kontaktpersonen müssen nicht mehr in QuarantäneKreis passt betreffende Allgemeinverfügung gemäß Infektionsschutzgesetz an Menschen, die bereits gegen COVID19 geimpft sind und Menschen, die bereits an COVID-19 erkrankt waren und nachweislich wieder gesund sind, müssen ab sofort als Kontaktpersonen zu Infizierten nicht mehr in Quarantäne. Mit dieser Regelung hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald die entsprechende Allgemeinverfügung an die Änderung des Kontaktpersonenmanagements des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html) angepasst. |
| 29.04.2021 |
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