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Die Regelung hinsichtlich der nächtlichen Ausgangssperre in der Corona Landesverordnung M-V ist vorläufig außer Vollzug gesetzt (1 KM 221/21 OVG)
Mehr Informationen:
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/fachgerichte/verwaltungsgerichte/oberverwaltungsgericht/Aktuelles/?id=169393&processor=processor.sa.pressemitteilung
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