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Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen melden

Nr. 99063080261000

Volltext

Wenn Sie Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie sind und festgestellt haben, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllte Mitteilung über Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Die Mitteilung hat unverzüglich nach Feststellung der Nichteinhaltung durch den Betreiber zu erfolgen.

Bearbeitungsdauer

 Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie.
  • Sie haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde die festgestellte Nichteinhaltung der Genehmigungsanforderungen mit.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
  • Bei Rückfragen kommt die zuständige Behörde auf Sie zu.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Urheber

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5

Ansprechpunkt

Zuständige Behörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.10.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja