Freiverkaufszertifikate für aktive Medizinprodukte beantragen
Nr. 99050178012001Volltext
Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes und möchten dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung nach § 10 MPDG aus.
Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.
Rechtsgrundlage(n)
- Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
- §10 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz - MPDG
- Artikel 60 Medical Device Regulation (MDR) - Verordnung (EU) 2017/745
- VERORDNUNG (EU) 2017/745 Artikel 11 für EU-Bevollmächtigten
- Tarifstelle 1.3 der Medizinproduktekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (MedprodKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Konformitätserklärung
- Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n)
- Produktliste
Kosten
- für eine Bescheinigung über die Ausfuhr von Medizinprodukten (Freiverkaufszertifikat)
Verwaltungsgebühr: Mindestens 140,00 EUR, höchstens 600,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Die Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 MPDG enthalten keine Befristungen. Sie bestätigt den Stand vom Tag des Ausstellungsdatums. Über die Dauer der Gültigkeit der Bescheinigung entscheidet jedes Empfängerland selbst.
Bearbeitungsdauer
Dauer: 1 Woche bis 3 Wochen
Voraussetzungen
- Produkt muss nach Artikel 5 und Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/745 eines Medizinproduktes in Verkehr gebracht werden.
- Nur Hersteller und Bevollmächtigte mit Sitz in Deutschland können hier einen Antrag auf ein Freiverkaufszertifikat für Medizinprodukte stellen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag ein
- Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen
- Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach
- Die zuständige Behörde stellt die Bescheinigung aus
Rechtsbehelf
Widerspruch nach VwVfG gegen Ablehnung eines Antrags und die Gebührenerhebung
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V