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Heimarbeit: Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

Nr. 99006047261000

Volltext

Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

Kosten

kostenlos

Frist

Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Urheber

Zuständige Stelle

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern