Approbation: Ersatzurkunde beantragen
Nr. 99018151036000Urheber
Volltext
Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Richtet sich nach Landesrecht.
Erforderliche Unterlagen
Die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde vorgegeben.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Mindestens 20,00 EUR, höchstens 55,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
Onlinedienste
Dokument
- Namensänderungsurkunde des Standesbeamten
- Nachweis einer ggf. erfolgten Namensänderung
- Sonstige Nachweise
- Bescheinigung der zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer, dass keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet/vorgenommen wurden
- Approbationsurkunde
- ggf. noch vorhandene Kopie Erstapprobationsurkunde/Ersterlaubnisurkunde/Erstzeugnis
- Personalausweis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Nachweis über die Beantragung eines aktuellen amtlichen Führungszeugnis der Belegart "O"
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt für Heilberufe)