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Approbation: Ersatzurkunde beantragen

Nr. 99018151036000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde vorgegeben.

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Mindestens 20,00 EUR, höchstens 55,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.02.2022
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Onlinedienste

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Namensänderungsurkunde des Standesbeamten
    • Nachweis einer ggf. erfolgten Namensänderung
  • Sonstige Nachweise
    • Bescheinigung der zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer, dass keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet/vorgenommen wurden
  • Approbationsurkunde
    • ggf. noch vorhandene Kopie Erstapprobationsurkunde/Ersterlaubnisurkunde/Erstzeugnis
  • Personalausweis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
    • Nachweis über die Beantragung eines aktuellen amtlichen Führungszeugnis der Belegart "O"

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt für Heilberufe)