Positiver Schnelltest muss immer durch einen zusätzlichen PCR-Test bestätigt werdenPräparate zum Selbsttest sind Option mit vergleichsweise hoher Fehlerrate Den Menschen in unserem Kreis stehen mittlerweile drei Gruppen von Corona-Tests zur Verfügung. Diese unterscheiden sich jedoch in Anwendung und Zuverlässigkeit.
PCR-Tests sind nämlich sozusagen der "Goldstandard" unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal und die Auswertung in speziell dafür ausgestatteten und zertifizierten Laboren. Aufgrund der höheren Fehlerrate gegenüber den PCR-Tests muss nach jedem positiven Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden. Zwischenzeitlich sollte sich der positiv getestete Mensch absondern und Kontakt zu anderen Personen vermeiden. Wer einen positiven Schnelltest hat, meldet sich beim Hausarzt, um eine Überweisung zum Abstrichzentrum zu erhalten. Wird der positive Schnelltest durch einen positiven PCR-Test bestätigt, hat der positiv Getestete, wie bereits wiederholt informiert, seinen Melde- und Mitwirkungspflichten aus der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 14.01.2021, geändert durch die Allgemeinverfügung vom 08.02.2021 nachzukommen. |
| 22.03.2021 |
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