Bürgerinnen und Bürger stellen Fragen zu verschärften Schutzmaßnahmen vor dem Corona-VirusAntworten für den täglichen Umgang mit den Regeln Nachdem der Landkreis Hochrisikogebiet wurde und die Kreisverwaltung zwei Allgemeinverfügungen mit verschärften Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus erlassen hatte, signalisieren viele Bürgerinnen und Bürger Klärungsbedarf. Sowohl am Bürgertelefon als auch anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden eine Vielzahl von Fragen gestellt. • Darf ich mit meinem Hund nach 21 Uhr noch nach draußen? o Ja das ist möglich. Ohne eigenes Grundstück in geeigneter Größe muss es natürlich möglich sein, mit dem Hund „Gassi“ zu gehen. • Darf ich zum Tierarzt, auch wenn dieser weiter als 15 Kilometer entfernt ist? o Ja das ist möglich. Auch das Tierwohl gilt als triftiger Grund. • Darf ich meine Familie besuchen? o Ja notwendige Besuche innerhalb der Kernfamilie sind möglich. • Was ist eine Kernfamilie? o Als Kernfamilie gelten Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. • Darf ich meine Familie besuchen, wenn ich nicht im Landkreis wohne? Darf ich meine Familie besuchen, wenn diese außerhalb des Landkreises wohnt? o Ja notwendige Besuche innerhalb der Kernfamilie sind möglich. • Darf ich meine Freundin / Lebenspartnerin besuchen? o Ja notwendige Besuche innerhalb der Kernfamilie sind möglich. • Was sind notwendige Besuche der Kernfamilie? o Der Begriff "notwendiger Besuch" in der Kernfamilie ist nicht festgelegt. • Darf ich auch nach 21 Uhr einkaufen gehen? o Nein, das ist nicht möglich. Diese Ausnahme ist nicht vorgesehen. • Darf ich zur Blutspende gehen, wenn diese weiter als 15 km entfernt ist? o Ja das ist möglich. |
| 25.01.2021 |
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