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Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen

Nr. 99067006060000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.

Ansprechpunkt

Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Kosten

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

Frist

Änderungen bzgl. der für die Jagdausübung zustehenden Flächen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

Die Eintragung wird in der Regel sofort vorgenommen.

Rechtsbehelf

nicht erforderlich

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Jagdschein