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Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen beantragen
Nr. 99048021276000Urheber
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Teaser
Für das Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen benötigen Sie eine Waldfahrgenehmigung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Zuständige Stelle
- Forstamt
- bei fortamtsübergreifenden Waldfahrgenehmigungen: Landesforstanstalt M-V
Kosten
- - je Kraftfahrzeug; Reisekosten sind mit der Gebühr nicht abgegolten
Verwaltungsgebühr: 60,00 EUR (Vorkasse: nein) - - je Kraftfahrzeug; Reisekosten sind mit der Gebühr nicht abgegolten
Verwaltungsgebühr: 60,00 EUR (Vorkasse: nein)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 02.09.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern