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Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen beantragen

Nr. 99048021276000

Urheber

Teaser

Für das Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen benötigen Sie eine Waldfahrgenehmigung.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Zuständige Stelle

  • Forstamt
  • bei fortamtsübergreifenden Waldfahrgenehmigungen: Landesforstanstalt M-V

Kosten

  • - je Kraftfahrzeug; Reisekosten sind mit der Gebühr nicht abgegolten

    Verwaltungsgebühr: 60,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • - je Kraftfahrzeug; Reisekosten sind mit der Gebühr nicht abgegolten

    Verwaltungsgebühr: 60,00 EUR (Vorkasse: nein)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern