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Kommunale Sportförderung: Zuschuss zu den Betriebskosten für durch Sportvereine selbst bewirtschaftete Sportanlagen beantragen
Nr. 99400428017000Urheber
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Sportvereine, die Sportanlagen betreiben und die Betriebskosten selbst zahlen, können einen jährlichen Zuschuss zu den Betriebskosten erhalten.
Zuständige Stelle
Freiwillige Leistung der Kommune