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Kommunale Sportförderung: Zuschuss zu den Betriebskosten für durch Sportvereine selbst bewirtschaftete Sportanlagen beantragen

Nr. 99400428017000

Urheber

Volltext

Sportvereine, die Sportanlagen betreiben und die Betriebskosten selbst zahlen, können einen jährlichen Zuschuss zu den Betriebskosten erhalten.

Zuständige Stelle

Freiwillige Leistung der Kommune