Leistungen
Für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Sozialamt / Sachgebiet Asylbewerberleistungen/Ausländische Flüchtlinge zuständig.
"Die leistungsberechtigten Personen erhalten Grundleistungen (§ 3 AsylbLG), die einen Barbedarf (Taschengeld bzw. Regelsatz), ggf. auch als Sachleistungen, sowie die Kosten der Unterkunft, Hausrat und Heizkosten beinhalten. Darüber hinaus werden Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) gewährt, da die Leistungsberechtigten in der Regel von der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Hinzu kommen sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG), z.B. besondere Bedarfe für Schwangere, Behinderte und Pflegebedürftige. Für die ersten 18 Monate des Aufenthaltes werden Grundleistungen nach §3 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt."
Quelle: Asylbewerberleistungsgesetz