Seiteninhalt
Aufgaben der unteren Abfallbehörde
Die untere Abfallbehörde überwacht die Abfallbewirtschaftung außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen
Eine Hauptaufgabe ist die Beseitigung und Verfolgung von illegalen Abfallentsorgungen.
Weitere Überwachungsaufgaben ergeben sich aus folgenden Vorschriften:
- Planzenabfalllandesverordnung - Entsorgung pflanzlicher Abfälle
- Gewerbeabfallverordnung - Entsorgung gewerblicher Abfälle
- Klärschlammverordnung - Überwachung landwirtschaftlicher Klärschlammverwertung
- Verpackungsgesetz - Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
- §§ 17 und 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz - Gemeinnützige und Gewerbliche Sammlungen
Als Träger öffentlicher Belange werden in Baugenehmigungs- und Planungsverfahren abfallrechtliche Stellungnahmen abgegeben.
Bei eventuell auftretenden Fragen du den jeweiligen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den hierfür zuständigen Ansprechpartner der unteren Abfallbehörde.