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Handwerksrolle: Einzelauskunft beantragen

Nr. 99058032055001

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer.

Volltext

Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe.

Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, wird Ihnen auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt. Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:

  • Angaben zur Firma
  • Vor- und Familienname des eingetragenen Betriebsinhabers/Handwerkers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
  • Art des eingetragenen Handwerks
  • Anschrift der gewerblichen Niederlassung.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

im Einzelfall auf Anforderung

Kosten

Frist

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Voraussetzungen

Sie benötigen die Auskunft aus einem berechtigten wirtschaftlichen Grund, zum Beispiel

  • als Zulieferer zur Information über den Firmeninhaber
  • als Privatpersonen zur Information vor Auftragserteilung

Hinweis: Sie dürfen die Auskunftsdaten nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Einzelauskunft aus dem entsprechenden Verzeichnis bei der zuständigen Handwerkskammer. Geben Sie in Ihrem Antrag mindestens an

  • die antragsstellende Person (Name, Vorname)
  • den Betrieb (Anschrift, Name), für den eine Auskunft beantragt wird
  • Ihr berechtigtes Interesse

Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag. Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegenspricht, wird Ihnen die Auskunft erteilt.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch kann bei der jeweiligen Handwerkskammer eingereicht werden
  • Klage kann bei dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden

Zuständige Stelle

Handwerkskammer, bei der das Unternehmen eingetragen ist

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.07.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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