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Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

Nr. 99108063276002

Urheber

Teaser

Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Volltext

Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Identifikationsdokument
    • Vorderseite des Personalausweises
  • Ärztliches Attest
  • Vollmacht
  • Fahrerlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Voraussetzungen

  • Vorliegen der körperlichen Einschränkungen

Verfahrensablauf

Anträge sind bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

Rechtsbehelf

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Zuständige Stelle

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.09.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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