Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Nr. 99108063276002Urheber
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Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Volltext
Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Dokument
- Identifikationsdokument
- Vorderseite des Personalausweises
- Ärztliches Attest
- Vollmacht
- Fahrerlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Voraussetzungen
- Vorliegen der körperlichen Einschränkungen
Verfahrensablauf
Anträge sind bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.
Rechtsbehelf
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Zuständige Stelle
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern