Aktuell gibt es immer wieder Nachfragen zum "kleinen Grenzverkehr" zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Republik Polen.
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Diese Nachfragen umfassen den Kauf von Zigaretten, Besuche bei Familie und Freunden, daher weist der Landkreis Vorpommern-Greifswald noch einmal darauf hin, dass es sich bei der Republik Polen zurzeit um ein Risikogebiet handelt. Deshalb gelten bei der Rückreise aus Polen, wie bei der Rückkehr aus anderen Risikogebieten folgende Regelungen:
- Generell gilt gemäß § 1 Abs. 1 SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung 14 Tage eigenständige häusliche Isolation.
- Es besteht eine Testpflicht (Ersttestung) für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten laut Bundesverordnung.
- Möglichkeit zur frühzeitigen Entisolierung, wenn zwei negative Befunde nach jeder Reise in ein Risikogebiet vorliegen.
- Die Ersttestung kann bis zu 48 Stunden vor Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Der Laborbefund muss auf Deutsch oder Englisch sein.
- Die Zweittestung kann am siebten vollen Tag nach der Ersttestung durchgeführt werden.
- Der Rückreisende erhält keine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes, da die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung die Pflicht zur häuslichen Isolation bereits anordnet.
- Die Allgemeinverfügung des Landkreises für Reiserückkehrer entlässt die Reiserückkehrer nach der zweiten negativen Testung nach 7 Tagen aus der Isolation, sofern keine Symptome vorliegen (darüber wurde bereits über die sozialen Medien und auf der Homepage des LK informiert).
- Eine separate Anordnung erfolgt nicht.
- Die Meldepflicht für Reiserückkehrer bzw. Einreisende aus Risikogebieten besteht dennoch.
- Eine Ausnahme liegt für Berufspendler vor (vgl. Allgemeinverfügung des LK für Berufspendler).
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