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Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen

Nr. 99108063276001

Urheber

Teaser

Ohnhänder (Ohnarmer) können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Volltext

Ohnhänder (Ohnarmer) erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhaltverbot beziehungsweise auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Führerschein / Fahrerlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ärztliches Attest
  • Vertretungsbefugnis

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Fahrerlaubnis
  • Vollmacht
  • Ärztliches Attest
  • Identifikationsdokument
    • Vorderseite des Personalausweises
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Voraussetzungen

Vorliegen der körperlichen Einschränkungen.

Verfahrensablauf

Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

Rechtsbehelf

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Zuständige Stelle

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.09.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

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