Erste Urlauber aus Risiko-Gebieten auf der Insel Usedom von Ordnungsbehörden zur Rückreise aufgefordertEinhalten der Verordnung schützt Gesundheit für Einwohner und Gäste Heute sind erste Fälle bekannt geworden, bei denen eingereiste Urlauber vom Landkreis Vorpommern-Greifswald und von der zuständigen Ordnungsbehörde Gemeinde Heringsdorf aufgefordert werden mussten, das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wieder zu verlassen. "Das für alle Beteiligten unangenehme Unterfangen hat aber gezeigt, dass Vermieter und Hoteliers aufmerksam sind sowie die für solche Fälle vorgesehenen Meldeketten funktionieren", sagte Kreissprecher Achim Froitzheim. Im beschriebenen Falle habe es sich um ein Ehepaar aus Gütersloh gehandelt. Es seien, so der Sprecher, mittlerweile mehrere Personen aus sogenannten Corona-Hotspots gemeldet und zur Rückreise aufgefordert worden. Bundesbürger, die aus einem sogenannten Corona-Hotspot stammen, dürfen entsprechend der geltenden Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommerns nicht als Urlaubsgäste einreisen und auch nicht beherbergt werden. Der betreffende Vermieter in der Gemeinde Heringsdorf hatte sich an die geltenden Auflagen gehalten und prüfte die Herkunft der Gäste. Aufgrund der Herkunft aus einem Risikogebiet verweigerte er völlig korrekt die Aufnahme und wandte sich an die Touristeninformation. Diese meldete den Fall an die örtliche Ordnungsbehörde. Auch die Koordinierungsstelle des Landkreises wurde kontaktiert. Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes konnte die Urlauber nachvollziehbar darüber aufklären, dass sie gegen Auflagen verstoßen. Entsprechend der geltenden Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dürfen "Personen einreisen, die ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn sie eine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung in Mecklenburg-Vorpommern nachweisen können. Dies gilt nicht für Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Die Einreise aus sogenannten Corona-Hotspots ist nicht gestattet. Corona-Hotspots (Risikogebiete) sind Landkreise oder kreisfreie Städte, in denen die Infektionszahlen die Grenze von 50 Infizierten je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten haben." |
| 22.06.2020 |
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