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Kommunale Förderung des Brandschutzwesens beantragen
Nr. 99400495017000Urheber
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Als Gemeinde können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionen im Bereich des Brandschutzwesens beantragen (Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer).
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Bewilligungsbehörde sind die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.