Kreis verweist zum Schulstart auf Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNVFahrgäste müssen Schutz tragen – ansonsten keine Beförderung Mit dem Schulbeginn am 27.04.2020 fahren die Schulbusse wieder zu den gewohnten Zeiten die Schulen im Landkreis an. Der Gesamtfahrplan entspricht dem Fahrplan, der vor dem Eintritt der Corona-Pandemie gültig war. Im Bedienungsbereich der Usedomer Bäderbahn (UBB) kommt es zu Einschränkungen der Fahrangebote im touristischen Bereich, der augenblicklich ohnehin kaum genutzt werden kann. Die UBB führt bis auf weiteres hauptsächlich die Schülerbeförderung durch. So müssen die Fahrgäste spätestens ab Montag, 27. April 2020, in den Fahrzeugen des ÖPNV und in Taxen eine Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) tragen. Dies dient dem Schutz der anderen Fahrgäste sowie dem eigenen. Diese Regelung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und für Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Darüber hinaus werden die Busse bei jedem Halt an den Haltestellen durch Öffnen der vorderen und hinteren Türen gelüftet. Die Fahrer werden zusätzlich zur täglichen Grundreinigung des Fahrzeuges regelmäßig die sensiblen Bereiche wie Handgriffe desinfizieren. |
| 22.04.2020 |
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