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Welche Regelungen gibt es für den Besuch von Pflegeeinrichtungen, Altersheimen und Krankenhäusern?
Seit dem 11. Mai 2020 ist ein Besuch im Krankenhaus von einer festen Kontaktperson oder einer Person der Kernfamilie (eine Person pro Tag) zulässig. Ab dem 15. Mai ist dies auch in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen möglich.
In besonders gelagerten Einzelfällen (Härtefällen) können von der Leitung der Einrichtung Ausnahmen zugelassen werden. Die Leitung der Einrichtung muss zudem die Beachtung der gestiegenen Hygieneanforderungen und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter anordnen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Pflege-und-Soziales/