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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Ich bin Arbeitnehmer. Was passiert, wenn ich an COVID-19 erkranke? Welche Folgen hat das für meine Arbeit?

Wenn der Beschäftigte infolge einer Infektion mit dem Corona-Virus arbeitsunfähig erkrankt ist, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Zeitraum von sechs Wochen (§ 3 EFZG). Nach diesem Zeitraum haben gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld.