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Muss ich ins Büro gehen, wenn mein Kollege offenbar eine Atemweginfektion (Niesen, Husten) hat?
Laut der Informationen des Ministeriums für Arbeit und Soziales gibt es kein allgemeines Recht des Arbeitnehmers, bei Ausbruch einer Erkrankungswelle wie COVID-19 der Arbeit fernzubleiben. Die Erkrankung von Kollegen ohne weiteren objektiv begründeten Verdacht oder Anhaltspunkte bildet im Rechtlichen Sinne keine Unzumutbarkeit. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html