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Kinderschutz gemäß §8a SGB VII - Kindeswohlgefährdung
Im Rahmen der Schulung möchte ich Ihnen die gesetzlichen Vorgaben für das Vorgehen des Jugendamtes bzw. der Familiengerichte vorstellen.
- Welche Voraussetzungen sind für die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie notwendig?
- Welche Risikofaktoren finden Beachtung?
- Wer ist bei einer Entscheidung beteiligt?
Sie sind eingeladen, Erfahrungen bzw. Fallbeispiele mitzubringen.
| Wann: |
Mittwoch, 06.05.20, 10:00 – 12:00 Uhr |
| Wo: | Caritas, Friedländer Str. 43, Anklam |
| Referentin: |
Erika Wenthin, Sozialpädagogin, Kinderschutzfachkraft |