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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Kinderschutz gemäß §8a SGB VII - Kindeswohlgefährdung

Im Rahmen der Schulung möchte ich Ihnen die gesetzlichen Vorgaben für das Vorgehen des Jugendamtes bzw. der Familiengerichte vorstellen.

  •  Welche Voraussetzungen sind für die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie notwendig?
  •  Welche Risikofaktoren finden Beachtung?
  •  Wer ist bei einer Entscheidung beteiligt?

Sie sind eingeladen, Erfahrungen bzw. Fallbeispiele mitzubringen.

Wann:

Mittwoch, 06.05.20, 10:00 – 12:00 Uhr

Wo: Caritas, Friedländer Str. 43, Anklam
Referentin:

Erika Wenthin, Sozialpädagogin, Kinderschutzfachkraft